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Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung versichert das Reisegepäck eines Urlaubers oder eines Geschäftsreisenden für den Zeitraum einer Reise gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Eine derartige Versicherung kann dabei lediglich für den Zeitraum einer bestimmten Reise, oder aber als Dauervertrag abgeschlossen werden, wobei sich ein Dauervertrag wirklich nur dann lohnt, wenn man regelmäßig mehrmals im Jahr für längere Zeit verreist.
Versichert ist dabei das Reisegepäck von demjenigen, der die Reisegepäckversicherung abschließt, wie auch das Reisegepäck der mitreisenden Personen, jedoch nur dann, wenn diese mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sprich Familienangehörige oder Hausangestellte.
Als Reisegepäck dabei versichert ist dabei der persönliche Reisebedarf des Versicherten, das heißt alle Gegenstände, die man subjektiv für eine Reise benötigt. Darunter fallen zum Beispiel auch Gastgeschenke, jedoch keine Gegenstände, die man beruflich benötigt, wie zum Beispiel ein Notebook. Ebenfalls versichert durch ein Reisegepäckversicherung sind die auf einer Reise erworbenen Gegenstände, so genannte Souvenirs, also Reiseandenken.
Im Bezug auf das Reisegepäck gibt es dabei zahlreiche Einschränkungen, bzw. Ausschlüsse, wenn man diese nicht ordnungsgemäß verwahrt hat, und diese dadurch zum Beispiel aus dem Hotelzimmer gestohlen werden. Hierunter fallen zum Beispiel Pelze, oder aber Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall, sowie Fotoapparate und Filmapparate einschließlich Zubehör.
Diese sind nur dann versichert, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie am Urlaubsort ordnungsgemäß verwahrt wurden, also im verschlossenen Hotelzimmer oder aber in einem Hotelsafe. Ebenfalls zum Reisegepäck zählen natürlich auch die Ausweispapiere.
Nicht zum Reisegepäck hingegen zählen Geld, Wertpapiere, Brillen, Kontaktlinsen oder medizinischen Hilfsmittel, wie zum Beispiel Krücken, Fahrkarten oder Urkunden und sonstige Dokumente.
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